§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Voranmelde-Landingpage der 4connection Messenger-App, nachfolgend „Dienst", „Landingpage" oder „Voranmelde-Angebot" genannt.
Anbieter und Vertragspartner ist:
Ambergstraße 18a / TOP A5
6430 Ötztal Bahnhof
Österreich
Vertreten durch: Johannis Weber
E-Mail: datenschutz@4connection.app
Nachfolgend „4connection", „Anbieter", „wir" oder „uns" genannt.
Die technische Entwicklung, Betreuung und gegebenenfalls der technische Betrieb der Webseite erfolgen durch:
WE wilke experience GbR ist nicht Vertragspartner der Nutzerinnen und Nutzer. Soweit WE wilke experience GbR im Rahmen der technischen Betreuung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, erfolgt dies ausschließlich als technischer Dienstleister bzw. Auftragsverarbeiter nach Weisung der 4connection FlexKapG.
§ 2 Gegenstand der Voranmeldung
Über die Landingpage können sich interessierte Personen unverbindlich für die 4connection Messenger-App vormerken lassen.
Zweck der Voranmeldung ist insbesondere:
- die Benachrichtigung über den offiziellen Start der App,
- die Information über relevante Neuigkeiten zur Entwicklung und Veröffentlichung,
- die Reservierung bzw. Zuordnung eines angekündigten Frühzugangs-Vorteils,
- die Vorbereitung des späteren App-Starts,
- die freiwillige Angabe von Interessen, um den Bedarf und die Ausrichtung der App besser einschätzen zu können.
Die 4connection App ist als Messenger-Dienst mit Zusatzfunktionen geplant. Hierzu können insbesondere sichere Kommunikation, Interessenfunktionen, Matching-Funktionen, Gruppen, Events, Privatsphäre- und Schutzfunktionen sowie weitere Funktionen für echte Verbindungen zwischen Menschen gehören.
Die Veröffentlichung der App ist geplant, aber noch nicht garantiert. Ein bestimmter Veröffentlichungstermin wird nicht zugesichert. Der Zeitpunkt des Releases hängt insbesondere vom Entwicklungsfortschritt, technischen Tests, rechtlichen Prüfungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Durch die Voranmeldung entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der App, auf eine bestimmte Funktion, auf einen bestimmten Leistungsumfang oder auf eine bestimmte technische Umsetzung.
§ 3 Keine Registrierung und kein Nutzungsvertrag für die spätere App
Die Voranmeldung auf der Landingpage stellt noch keine Registrierung für die spätere App dar.
Ein Vertrag über die Nutzung der 4connection Messenger-App kommt erst zustande, wenn die App veröffentlicht wurde und die Nutzerin oder der Nutzer sich in der App registriert und den dann geltenden Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und sonstigen erforderlichen Einwilligungen zustimmt.
Die auf der Landingpage dargestellten Funktionen, Inhalte, Screenshots, Mockups, Texte oder Beschreibungen können sich bis zum Release ändern.
§ 4 Frühzugangs-Vorteil und Premium-Nutzung
Personen, die sich erfolgreich über die Landingpage voranmelden, erhalten nach dem Release der App einen Frühzugangs-Vorteil.
Der derzeit vorgesehene Frühzugangs-Vorteil besteht aus einer kostenlosen Nutzung ausgewählter Premium-Funktionen für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab erstmaliger Registrierung in der App, sofern die Registrierung nach dem Release mit derselben E-Mail-Adresse oder Mobilnummer erfolgt, die für die Voranmeldung verwendet wurde.
Die genauen Premium-Funktionen werden erst zum Zeitpunkt des App-Releases verbindlich festgelegt. Der Anbieter behält sich vor, Art, Umfang und Bezeichnung der Premium-Funktionen bis zum Release anzupassen.
Durch die Voranmeldung entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement. Nach Ablauf des kostenlosen Premium-Zeitraums erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Eine kostenpflichtige Nutzung kommt nur zustande, wenn die Nutzerin oder der Nutzer nach dem Release ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif auswählt und abschließt.
§ 5 Freunde-Einladung und zusätzlicher Premium-Bonus
Der Anbieter kann Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit geben, weitere Personen über einen individuellen Einladungslink zur Voranmeldung einzuladen.
Sofern eine solche Funktion angeboten wird, kann für jede erfolgreiche Einladung ein zusätzlicher Premium-Zeitraum gewährt werden. Derzeit ist vorgesehen, dass für jede erfolgreiche Einladung ein zusätzlicher Monat Premium-Nutzung gutgeschrieben wird.
Eine Einladung gilt nur dann als erfolgreich, wenn die eingeladene Person sich über den individuellen Einladungslink wirksam voranmeldet und die Voraussetzungen für die spätere Einlösung des Vorteils erfüllt.
Der Anbieter kann technische Maßnahmen einsetzen, um Missbrauch, Mehrfachanmeldungen, automatisierte Anmeldungen, Fake-Accounts oder manipulierte Einladungen zu verhindern. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Anbieter einzelne Einladungen, Boni oder Voranmeldungen ausschließen.
Der Anbieter behält sich vor, die Einladungsfunktion, den Bonusumfang, eine Obergrenze zusätzlicher Monate oder die Voraussetzungen für die Einlösung vor dem App-Release anzupassen. Bereits rechtmäßig erworbene Boni werden dabei angemessen berücksichtigt.
§ 6 Mindestalter, Minderjährige und geschützte Nutzung
Die 4connection App ist als Messenger mit besonderen Schutzfunktionen, Altersabfrage und systemseitiger Trennung von Minderjährigen und Erwachsenen geplant.
Die allgemeine Nutzung der späteren App kann, abhängig vom Alter der Nutzerin oder des Nutzers, auch Minderjährigen ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass die Nutzung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und, soweit erforderlich, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Für Kinder unter 14 Jahren ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Jugendliche ab 14 Jahren können nach österreichischem Datenschutzrecht grundsätzlich selbst in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen, soweit sie einsichts- und entscheidungsfähig sind und keine strengeren gesetzlichen Anforderungen greifen.
Die App wird so konzipiert, dass Minderjährige und Erwachsene systemseitig getrennt werden. Erwachsene sollen Minderjährige nicht finden oder kontaktieren können. Zusätzlich sind Schutz-, Melde- und Moderationsmechanismen vorgesehen.
Bestimmte Funktionen sind ausschließlich volljährigen Nutzerinnen und Nutzern vorbehalten. Dies betrifft insbesondere erweitertes Partner-Matching, Dating-, romantische, erwachsenenbezogene oder sonstige Funktionen, die nach ihrer Art nur für Personen ab 18 Jahren bestimmt sind.
Mit der Voranmeldung bestätigt die Nutzerin oder der Nutzer, die Angaben zum Alter wahrheitsgemäß zu machen. Bei Minderjährigen ist, soweit gesetzlich erforderlich, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Der Anbieter behält sich vor, Altersabfragen, Altersverifikationen, Elternfreigaben oder weitere Schutzmechanismen einzusetzen, wenn dies rechtlich erforderlich, technisch sinnvoll oder zum Schutz Minderjähriger geboten ist.
§ 7 Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, bei der Voranmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Es ist nicht erlaubt:
- fremde E-Mail-Adressen oder Telefonnummern ohne Berechtigung zu verwenden,
- automatisierte, massenhafte oder missbräuchliche Voranmeldungen zu erzeugen,
- die Einladungsfunktion zu manipulieren,
- Sicherheitsmechanismen der Webseite zu umgehen,
- rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder missbräuchliche Inhalte einzugeben,
- die Webseite oder technische Infrastruktur zu stören oder anzugreifen.
Bei Verstößen kann der Anbieter die betreffende Voranmeldung löschen, Boni entfernen oder den Zugang zum Voranmelde-Angebot sperren.
§ 8 Datenschutz und Einwilligungen
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters in der jeweils aktuellen Fassung.
Im Rahmen der Voranmeldung werden insbesondere Kontaktdaten und freiwillige Angaben verarbeitet, um die Voranmeldung zu ermöglichen, über den App-Release zu informieren und den Frühzugangs-Vorteil zuzuordnen.
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail an datenschutz@4connection.app erfolgen.
Ein Widerruf kann dazu führen, dass die Voranmeldung gelöscht wird und der Frühzugangs-Vorteil sowie etwaige Bonusmonate nicht mehr eingelöst werden können, sofern die Daten zur Zuordnung des Vorteils erforderlich sind.
§ 9 Technischer Dienstleister
Die Webseite wurde durch WE wilke experience GbR entwickelt und kann durch WE wilke experience GbR technisch betreut, gewartet oder betrieben werden.
Soweit WE wilke experience GbR im Rahmen dieser Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag der 4connection FlexKapG, nach deren Weisung und auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
WE wilke experience GbR entscheidet nicht eigenständig über Zwecke und Mittel der Verarbeitung der Voranmeldedaten.
§ 10 Verfügbarkeit der Webseite
Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Landingpage. Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
Die Webseite kann vorübergehend nicht erreichbar sein, insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen, höherer Gewalt oder Änderungen am System.
Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit des Voranmelde-Angebots besteht nicht.
§ 11 Änderungen der App, der Landingpage und des Voranmelde-Angebots
Der Anbieter kann die Landingpage, die dargestellten Inhalte, den Funktionsumfang, den geplanten App-Umfang und das Voranmelde-Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
Dies gilt insbesondere bei technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Änderungen.
Wesentliche Änderungen, die den Frühzugangs-Vorteil oder die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, werden den betroffenen vorangemeldeten Personen in geeigneter Weise mitgeteilt, sofern Kontaktdaten vorliegen.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Voranmelde-Angebots überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass die App später als erwartet erscheint, in verändertem Umfang erscheint oder nicht veröffentlicht wird, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Digital Services Act und spätere App-Nutzung
Die 4connection App wird als digitaler Dienst mit Kommunikations- und Community-Funktionen geplant. Zum Zeitpunkt des Releases werden die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere an Melde-, Beschwerde-, Schutz- und Transparenzmechanismen, berücksichtigt.
Für die spätere App-Nutzung werden eigene Nutzungsbedingungen, Datenschutzinformationen, Community-Regeln und gegebenenfalls weitere rechtliche Hinweise bereitgestellt.
Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für die Voranmeldung über die Landingpage.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit Nutzerinnen und Nutzer Verbraucherinnen oder Verbraucher sind, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.
Für Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
4connection FlexKapG
